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Kreisverband Städteregion Aachen der Partei DIE LINKE
DIE LINKE Aachen Stadtrat Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft

Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft

Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft

SGB II: Neufestsetzung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und

Heizung für 2010 – ablehnende Stellungnahme des Bundesrates

Bezugsrundschreiben Nr. 0878/09 vom 15.10.2009 und 0809/09 vom 08.09.2009

Zusammenfassung:

Der Bundesrat hat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die Anpassung der Bundesbeteiligungan den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010 auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ablehnend Stellung genommen und die Bundesregierung aufgefordert, die Bundesbeteiligung entsprechend der Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung zu berechnen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Landkreistag (DLT) hat uns darüber informiert, dass entgegen anderslautender
Befürchtungen der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung über die Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten der
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2010 ablehnend Stellung genommen hat. Auf Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen hatten die Ausschüsse des Bundesrates für Arbeit und Sozialpolitik
sowie für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat empfohlen, bei der vorgesehenen
Anpassung der Bundesbeteiligung auf eine Änderung der Bezugsgröße hinzuwirken.
Der Bundesrat weist unter anderem darauf hin, dass die Entlastung der Kommunen um 2,5
Mrd. Euro jährlich nicht sichergestellt ist und die Bezugsgröße der Bedarfsgemeinschaften
nicht sachgerecht ist (Anlage 1, BR-Drs. 748/09 Beschluss). Er fordert die Bundesregierung
auf, die Bundesbeteiligung entsprechend der Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und
Heizung zu berechnen. Für die Festsetzung des Jahres 2010 soll als Ausgangspunkt der Berechnungen auf die Höhe der Bundesbeteiligung im Jahr 2007 abgestellt werden. Die Position
des Bundesrates entspricht den seit langem formulierten Forderungen des LKT NRW und
des DLT, die der Landesregierung zuletzt mit Schreiben vom 14.10.2009 der Arbeitsgemeinschaft
der kommunalen Spitzenverbände NRW (Anlage 2) und vom 02.11.2009 der Bundesarbeitsgemeinschaft
der kommunalen Spitzenverbände (Anlage 3) übermittelt wurden.
Die Behandlung der Änderungsgesetze zur Festsetzung der Bundesbeteiligung als zustimmungsbedürftige
Gesetze oder Einspruchsgesetze war bisher strittig. Bis zur Festsetzung
der Bundesbeteiligung des Jahres 2008 wurde das jeweilige Gesetz als durch den Bundesrat
zustimmungsbedürftig angesehen. Seit der Festsetzung der Bundesbeteiligung für das Jahr
2009 wird das jeweilige Änderungsgesetz jedoch lediglich als Einspruchsgesetz behandelt.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christina Stausberg
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