Sehr geehrte Herr Bürgermeister Sonders,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Antrag: Der Rat der Stadt Alsdorf fordert höhere Bundesbeteiligung
an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für ALG II-Beziehende
Der Rat/ möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Alsdorf kritisiert die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 7.
Oktober 2009 - auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode beschlossen
hat, die Bundesbeteiligung an den KdU für ALG II-Beziehende von derzeit 26
% auf bundesdurchschnittlich 23,6 % abzusenken. Die Einnahmeausfälle in
der Stadt Alsdorf führen damit zu einer weiteren Aushöhlung der im Grundgesetz garantierten Selbstverwaltung.
2. Der Rat der Stadt Alsdorf fordert die neue Bundesregierung stattdessen auf, die
Berechnungsformel für den Anteil des Bundes an der Finanzierung der KdU
unverzüglich zu ändern und zukünftig von der tatsächlichen Kostenentwicklung
auszugehen.
3. Der Rat der Stadt Alsdorf appelliert an den NRW Landtag, der erneuten Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU im Bundesrat nicht zuzustimmen.
4. Stästeregionspräsident Herr Etschenberg wird gebeten, sich in allen ihm zugänglichen Gremien für eine generelle Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU und eine neue Berechnungsformel einzusetzen, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert. Dem Rat der Stadt Alsdorf ist über diese Aktivitäten regelmäßig Bericht zu erstatten.
Begründung
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte die Kommunen vor
zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzlich
garantierte Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro jährlich sorgen. Im
Jahr 2010 ist mit einem weiteren Anstieg bei den Unterkunftskosten für SGB-II EmpfängerInnen zu rechnen. Durch die Absenkung der Bundesbeteiligung und der
zu erwartenden Zunahme der Ausgaben für Unterkunftskosten von 14 auf 16 Mrd.
Euro ist eine Mehrbelastung von 2 Mrd. Euro in 2010 zu befürchten. Würde sich die
Bundesbeteiligung nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern an den
tatsächlichen Kosten orientieren, dürfte diese nicht abgesenkt, sondern müsste auf
ca. 38 % erhöht werden (Zahlen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund).
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Thyssen